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Rieble/Junker/Giesen (Hrsg.), Gewerkschaften als Arbeitgeber

Dissertation von Jan H. Lessner-Sturm (ZAAR Schriftenreihe Band 14)

01.12.2009

Die Glaubwürdigkeit des DGB und der DGB-Gewerkschaften leidet unter dem Widerspruch zwischen den von ihnen geforderten und den von ihnen gewährten Arbeitsbedigungen sowie unter dem Widerspruch zwischen rechtspolitischen Forderungen und eigenem Verhalten. Dies betrifft insbesondere Tendenzschutzfragen, jenes insbesondere das Entgelt, aber auch die Praxis tarifersetzender Gesamtbetriebsvereinbarungen als solche. In der betrieblichen Altersvorsorge und bei der Eingruppierung kommt es besonders oft zu Rechtsstreitigkeiten mit den Gewerkschaftsarbeitnehmern.

Die zu untersuchenden arbeitsrechtlichen Besonderheiten des gewerkschaftlichen Tendenzschutzes können den Gewerkschaften personalpolitische Lösungen des Glaubwürdigkeitsproblems ermöglichen. Ansonsten ist von dem moralischen Vorwurf an die Gewerkschaften und Ihrem Glaubwürdigkeitsproblem die rechtliche Bewertung des Arbeitgeberverhaltens der Gewerkschaften zu trennen.

Die spezifische Entwicklugn der Arbeitsbeziehungen bei den Gewerkschaften kann auf rechtsgeschichtliche Ursachen zurückgeführt werden: Die DGB-Gewerkschaften haben sich als Arbeitgeber noch kaum von dem Selbstbild der Kampfgemeinschaft gelöst, die unter äußerem Druck ein Höchstmaß an innerer Geschlossenheit voraussetzt. Zudem ist die Entwicklung von ursprünglich Arbeitern, die Aufgaben ehrenamtlich und später auch hauptamtlich wahrgenommen haben, zu Akademikern und die Professionalisierung zu verarbeiten.

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