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Rieble/Kolbe, Konzernmitbestimmung in der Insolvenz

KTS 2009, 281 ff.

01.09.2009

Die Insolvenzeröffnung und schon die vorläufige Verwaltung mit begleitendem Verfügungsverbot führen zu einschneidenden Veränderungen im Unternehmensverbund. Zwar bleibt die Organisationsstruktur insolventer Gesellschaften unberührt, der Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bedingt aber die Entkonzernierung. In der Insolvenz der Mutter geht der Konzern unter, in der Insolvenz der Tochter scheidet diese aus. Dramatische Folgen kann dies im Mitbestimmungsrecht zeitigen – weil BetrVG und (deutsche wie europäische) Mitbestimmungsgesetze in bestimmten Fällen an den Konzern oder die Konzernbindung anknüpfen. Der Beitrag zeigt mögliche Konsequenzen für Mandatsträger sowie mit Blick auf den Fortbestand von Gremien und Regelungen – aber auch in der SE-Gründungsphase.

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