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Giesen, Regress und Unterstützungsleistung der deutschen Sozialversicherung nach Behandlungsfehlern im EU-Ausland

Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht, Cross Border Treatment – Die Arzthaftung wird europäisch (Schriftenreihe Medizinrecht)

01.01.2010

Bei ärztlichen Kunstfehlern nach Behandlung im europäischen Ausland stellen sich Rechtsfragen nach dem anzuwendenden Recht und nach der gerichtlichen Zuständigkeit. Hinzu kommen besondere Schwierigkeiten, wenn der Ersatzanspruch gegen den behandelnden Arzt im Regreßweg von Sozialversicherungsträgern geltend gemacht wird. Der Beitrag von Giesen behandelt diese Punkte, wobei sowohl die bisherige Rechtslage nach EGBGB als auch die neue Rechtslage nach Inkrafttreten der Rom I-Verordnung und der Rom II-Verordnung berücksichtigt wird. Weiter werden die besonderen Regreßvorschriften des Europäischen Internationalen Sozialrechts beleuchtet. Zuletzt geht der Beitrag auf die Frage ein, inwieweit deutsche Sozialversicherungsträger verpflichtet sind, dem Geschädigten bei der Geltendmachung seiner eigenen Schadensersatzansprüche Hilfe zu leisten.


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