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Rieble, Betriebsführungsvertrag als Gestaltungsinstrument

NZA 2010, 1145 ff.

28.10.2010

Der Betriebsführungsvertrag ist ein rechtliches Gestaltungsmittel, dessen Vertragsgegenstand die Managementleistung, die sonst der Vorstand oder die Geschäftsführung des Unternehmens selbst erbringt, ist. D.h. durch den Betriebsführungsvertrag wird der Betriebsführer dazu berechtigt und verpflichtet, „die Betriebsführung“ für das eigentliche Trägerunternehmen zu leisten. Hierbei gilt es den echten Betriebsführungsvertrag, bei dem der Betriebsführer im fremden Namen der Besitz- oder Eigentümergesellschaft handelt, von dem unechten, bei welcher der Betriebsführer im eigenen Namen agiert, sorgsam zu unterscheiden.
Der Autor untersucht den Betriebsführungsvertrag umfassend unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und stellt strategische Überlegungen zum Einsatz eines solchen Vertrages an. Hierbei gelangt er zu dem Schluss, dass es sich bei dem Betriebsführungsvertrag um einen solchen mit vielfältigen Einsatzzwecken handelt; die Betriebsführung reiht sich in die Riege der Personaldienstleistungen ein und ergänzt sowohl die Zeitarbeit als auch die klassische Personaldienstleistung.
Dies gilt insbesondere für die Variante des unechten Betriebsführungsvertrags, bei dem die Vertragsarbeitgeberstellung von der wirtschaftlichen Unternehmerschaft getrennt wird, mit anderen Worten eine Abkoppelung der Arbeitgeberfunktion von der Unternehmensfunktion erfolgt.

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