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Kolbe, Kücükdeveci und tarifliche Altersgrenzen

BB 2010, 501

22.02.2010

Daß § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB gegen Europarecht verstößt, kann niemanden überraschen. Auf den ersten Blick bietet das aktuelle Judikat des EuGH in der Sache Kücükdeveci wenig Anlaß zur Aufregung: Auch Beschäftigungsjahre vor Vollendung des 25. Lebensjahres müssen mit Blick auf die Länge der Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Indes liegt die eigentliche Bedeutung der Entscheidung in der Rückkehr zu einem streng verstandenen Altersdiskriminierungsverbot im Primärrecht – dessen Konsequenzen geht der Beitrag nach, insbesondere mit Blick auf die verbreiteten Altersregelungen in Tarifverträgen.

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