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Rieble/Junker/Giesen (Hrsg.), Arbeitsrecht im Konzern

Tagungsband zur 2. ZAAR-Tagung am 10. September 2010 in Hamburg (ZAAR Schriftenreihe Band 20)

01.01.2011

Das Konzernarbeitsrecht muß sich der Trennung einer wirtschaftlichen Einheit in verschiedene selbständige Rechtsträger stellen. Kann solche Gestaltungs-„Willkür“ oder Organisationsoptimierung arbeitsrechtliche Schutzpositionen beeinträchtigen, weil es arbeitsrechtlich auf den Vertragsarbeitgeber ankommt? Eine echte Konzerndimension kennt das Arbeitsrecht nur in der Mitbestimmung.

Während das Gesellschaftsrecht seit Trihotel die Konzernhaftung auf ein Minimum reduziert hat, werden im Arbeitsrecht durchaus andere Schutzaspekte diskutiert. So will der Betriebsrentensenat bei Umstrukturierungen die künftige Rentendynamik über Kapitalausstattungspflichten gesichert wissen und so wird immer wieder gefragt, ob getrennte Konzerngesellschaften zu einem „weniger“ an Kündigungsschutz oder Mitbestimmung führen können. Dabei ist in jüngerer Zeit zentral der Beeinflussungsaspekt in den Vordergrund getreten: Soweit sich Rechtspositionen auf den eigenen Vertragsarbeitgeber beschränken, kommt Konzerndimensionalität nur in Frage, wenn der eigene Vertragsarbeitgeber andere Konzerngesellschaften zum gewünschten Verhalten bewegen kann. Daran scheitert bislang insbesondere der konzernbezogene Kündigungsschutz.

Ein schlagkräftiges Konzernarbeitsrecht ließe sich dementsprechend nur im Wege eines rechtlichen Durchgriffes bewerkstelligen: Der Arbeitnehmer müßte Ansprüche gegen die Obergesellschaft haben – obzwar diese nicht sein Vertragsarbeitgeber ist.

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