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Kolbe, Insolvenzgeld bei mehreren Insolvenzereignissen

ZInsO 2014, 2155

17.11.2014

Daß der sozialrechtliche Insolvenzgeldschutz für nicht erfüllte Ansprüche auf Arbeitsentgelt bei mehreren Insolvenzereignissen nur greifen kann, wenn die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers zwischenzeitlich materiell wiederhergestellt war, galt in Deutschland lange Zeit als ausgemacht. Nun aber rütteln Instanzgerichte an der ständigen Rechtsprechung des BSG – und berufen sich dazu vor allem auf die Insolvenzgeldrichtlinie. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich die Insolvenzpraxis weiter auf die Linie des BSG verlassen kann oder mit neuen Vorgaben aus Luxemburg rechnen muß.


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