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BetrVG-Reform 2001

Vorgeschichte

Das BetrVG 1972 bestand fast 30 Jahre unverändert. 1985 folgten erste Reformvorschläge des DGB, der die Einführung einer generellen Tarifdispositivität des BetrVG forderte. Ferner gab es Vorschläge der SPD Bundestagsfraktion mit der Forderung nach Ausbau und Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung. Seit 1988 war die Kommission Mitbestimmung der Bertelsmann-Stiftung und der HansBöckler-Stiftung mit dem Reformbedarf des Betriebsverfassungsgesetzes beschäftigt: Mit dem Regierungswechsel 1998 wurde die Forderung nach "Stärkung der Mitbestimmung“ und Anpassung des BetrVG an die veränderten wirtschaftlichen Anforderungen in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. 1998 konnte die Kommission Mitbestimmung der Bertelsmann- (PDF-Dokument, 344 kB) und Hans-Böckler-Stiftung (PDF-Dokument, 42 kB) ihre Abschlußberichte präsentieren.

Die Entwürfe im Einzelnen

Am 3.2.1998 legte der DGB einen "Novellierungsvorschlag zum BetrVG 1972“ (PDF-Dokument, 30 kB) vor. Die wichtigsten Forderungen des DGB zur Novellierung des BetrVG 1972 waren insbesondere die Aufnahme einer Bestimmung des Betriebsbegriffs und des Arbeitnehmerbegriffs. Desweiteren war eine betriebliche Mitbestimmung schon ab drei Arbeitsplätzen vorgesehen. Diese Forderungen wurden zusammengefaßt in der Bonner Erklärung (PDF-Dokument, 22 kB) vom Juni 1998.

Im März 1999 schlug die DAG im Gegensatz zum DGB vor, die Gruppenrechte in der Betriebsverfassung beizubehalten.

Im März 2000 sprach sich der Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) (PDF-Dokument, 713 kB) für einen Vorschlag aus, der die Ausweitung des Mitbestimmungsrechts vorsieht, sich allerdings gegen die Aufnahme der Definition "Betriebsbegriffs“ stellt.

Im Juni 2000 verfaßte Klaus Brandner (MdB) ein Eckpunktepapier (PDF-Dokument, 862 kB) für eine durchsetzbare Änderung des BetrVG. Es beinhaltete eine Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes und forderte ein vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe. Hinsichtlich des Mitbestimmungsrechts schloß sich Brandner den vorigen Vorschlägen an.

Am 7.9.2000 legte das BMA sein Eckpunktepapier (PDF-Dokument, 801 kB) zur Änderung der Betriebsverfassung vor.  Vorgesehen ist eine flexiblere Organisationsbasis für Betriebsräte sowie eine Entbürokratisierung des Wahlverfahrens. Zahlreiche Schwellenwerte sollten abgesenkt werden.

Am 21.9.2000 stellte die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) (PDF-Dokument, 796 kB) insbesondere klar, daß sie keine Notwendigkeit in einer umfassenden Änderung des Wahlverfahrens sieht.

Am 11.10.2000 gibt Dieter Hundt (BDA-Präsident) die BDA-Position (PDF-Dokument, 329 kB) bekannt.  Diese wird bestätigt durch den 63. deutschen Juristentag (PDF-Dokument, 30 kB) vom 26. – 29.9.2000 in Leipzig. Eine Ausweitung der Mitbestimmung könne es nicht geben, da diese ohnehin schon auf dem höchsten Niveau liege.

Am 13.11.2000 führt Horst Seehofer die Position der CDU/CSU (PDF-Dokument, 267 kB) aus, die die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte ablehnt.

Im Dezember 2000 brachte das BMA einen Änderungsvorschlag(PDF-Dokument, 78 kB) ein.

Dieser wurde nur leicht verändert (Grundlage des Regierungsentwurfs (PDF-Dokument, 414 kB) vom 2.4.2001) und trat schließlich praktisch unverändert am 28.7.2001 als neues BetrVG in Kraft (BGBl. I S. 1852 (PDF-Dokument, 1,7 MB)).

Am 2.4.2001 wurde dieser in leicht veränderter Form als Gesetzesentwurf (PDF-Dokument, 210 kB) (BT-Drucks. 14/5741) zum BetrVG eingebracht. Leicht verändert sind die Zahlen bei den Freistellungen. Außerdem bleibt die Errichtung des Konzernbetriebsrats fakultativ, und es soll keinen Konzernwirtschaftsausschuß geben.

Literatur

Rieble, Die Betriebsverfassungsgesetz-Novelle 2001 in ordnungspolitischer Sicht, ZIP 2001, 133 ff

Plander, Die operativen Rechte des Betriebsrats als Gegenstand einer Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, DB 2000, 2014

Reichold, Die reformierte Betriebsverfassung – ein Überblick über die neuen Regelungen des Betriebsverfassungs-Reformgesetzes, NZA 2001, 857

Hanau, Probleme der Neuregelung der Betriebsverfassung, ZIP 2001, 2163

Ders., Gebremster Schub im Arbeitsrecht, NJW 2002, 1240

Junker, Der Standort der deutschen Betriebsverfassung in Europa, RiW 2002, 81


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