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Landesrecht zum Rechtsreferendariat

Im Beitrag Serr/Vielmeier, Die Stationsabrede des Rechtsreferendars, BayVBl. 2013, 421 wurde primär die bayerische Rechtslage dargestellt. Indes dürfte in vielen Bundesländern die Bewertung gleich ausfallen. Zur ersten Orientierung haben wir deshalb Übersichten erstellt, welches Landesrecht das Pendant zu dem von uns zitierten bayerischen Landesrecht ist.

Die Übersichten befinden sich auf dem Stand Januar 2013 und sind selbstverständlich ohne Gewähr.

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