Klumpp, Widerspruch bei Betriebsübergang und Sperrzeit nach § 144 I 2 Nr. 1 SGB III
NZA 2009, 354 ff.
14.04.2009
In der aktuellen Diskussion ist umstritten, ob ein Widerspruch nach § 613a VI BGB die Sperrzeit des § 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III auslöst, wenn der Betriebsveräußerer daraufhin die betriebsbedingte Kündigung ausspricht.
Der Verfasser nimmt diese Diskussion auf und differenziert zunächst zwischen den beiden Tatbestandsalternativen des § 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III. Dabei wird deutlich, daß das Widerspruchsrecht nach § 613a VI BGB nie ein vertragswidriges Verhalten darstellen kann. Besonderes Augenmerk gilt hier dem sich "Lösen vom Arbeitsverhältnis", dem eine enge Auslegung zugrunde gelegt werden muß, womit der herrschenden Meinung gefolgt wird.
Der Verfasser nimmt diese Diskussion auf und differenziert zunächst zwischen den beiden Tatbestandsalternativen des § 144 I S. 2 Nr. 1 SGB III. Dabei wird deutlich, daß das Widerspruchsrecht nach § 613a VI BGB nie ein vertragswidriges Verhalten darstellen kann. Besonderes Augenmerk gilt hier dem sich "Lösen vom Arbeitsverhältnis", dem eine enge Auslegung zugrunde gelegt werden muß, womit der herrschenden Meinung gefolgt wird.