Rieble, Neues zum Streikstrafrecht
NZA 2009, 298 f.
26.03.2009
Der Beitrag setzt sich mit einem Urteil des Amtsgerichts Münchens auseinander, dessen Gegenstand ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht in der Gestalt eines Streikumzugs ist.
Verurteilt wurde ein Streikleiter wegen Nichtanmeldung des Streiks. Zutreffend hält das Amtsgericht eine demonstrative Zusammenkunft streikender Arbeitnehmer für eine anmeldepflichtige Versammlung. Entgegen des Einwandes des Angeklagten enthält das Versammlungsrecht mit Rücksicht auf die Tarifautonomie keine Ausnahmevorschriften für Streikkundgebungen.
Verurteilt wurde ein Streikleiter wegen Nichtanmeldung des Streiks. Zutreffend hält das Amtsgericht eine demonstrative Zusammenkunft streikender Arbeitnehmer für eine anmeldepflichtige Versammlung. Entgegen des Einwandes des Angeklagten enthält das Versammlungsrecht mit Rücksicht auf die Tarifautonomie keine Ausnahmevorschriften für Streikkundgebungen.