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Rieble, Tariftreue vor dem BVerfG

NZA 2007, 1

10.01.2007

Der Aufsatz setzt sich kritisch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.7.2006 auseinander. Darin entscheidet der Erste Senat des BVerfG über Grundfragen der Tarifautonomie. Die Entscheidung billigt die Tariftreue in Berlin und darf zudem als Generalermächtigung für den Einsatz staatlicher Marktmacht verstanden werden.

Der Verfasser kritisiert, daß das BVerfG die vom BGH vorgelegten Rechtsfragen und das dahinter stehende ordnungspolitische Anliegen nicht angemessene beantwortet. Außerdem kommen ökonomische Erwägungen in der Entscheidung des BVerfG zu kurz – daher liefert der Verfasser wesentliche ökonomische Erkenntnisse für die Beurteilung erforderlich wären.

Schließlich sei die Entscheidung des BVerfG einzig eine „emotionale Reaktion“ auf die Herausforderungen der Globalisierung. Das Sozialstaatsprinzip wird dabei zur Ermächtigungsgrundlage für Verfassungsrichter. Darunter leidet die Sicherheit des Rechtsschutzverfahrens.
Im Ergebnis hält der Verfasser fest: Die staatsmachtbegrenzende Wirkung nationalen Wettbewerbs begrenzt auch die Spruchmacht des höchsten Gerichts – auf das Setzen eines partikularen Anreizes.

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