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Gutzeit, Verträge von Betriebs- oder Personalräten mit potenziellen Betriebserwerbern?

ZIP 2009, 354 ff.

20.02.2009

Betriebs- und Personalräte setzen sich bei Betriebs(teil)übertragungen immer häufiger mit an den Verhandlungstisch. Der potenzielle Erwerber soll sich ihnen gegenüber verpflichten, den von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer bestimmte Rechte zu gewähren. Ob Betriebs- und Personalräte solche Vereinbarungen mit potenziellen Erwerbern aber überhaupt abschließen können, ist dunkel. In Rede steht vor allem die Rechtsfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen. Der Ausatz nimmt hierzu und zu den damit zusammenhängenden Fragen Stellung.

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