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Junker, Die Zukunft des europäischen Arbeitsrechts – Zur sozialpolitischen Agenda 2006-2010

RIW 2006, 721

02.10.2006

Die Kommission hat in der Sozialpolitischen Agenda 2006-2010 (KOM[2005] 33 endg.) die Weichen in Richtung auf eine weitere Regulierung in den Bereichen Arbeitnehmerdatenschutz, Europäischer Betriebsrat und befristete Beschäftigung gestellt. Vor diesem Hintergrund erörtert der Beitrag die Perspektiven des Europäischen Arbeitsrechts in den Jahren 2006-2010. Er plädiert für die Straffung der sozialpolitischen Agenda, die Stärkung des sozialen Dialogs und die konsequente Fortsetzung der Lissabon-Strategie unter Voranstellung mittelstandspolitischer Belange.

Der Beitrag befaßt sich zunächst mit der geplanten „Stärkung“ des Arbeitnehmerdatenschutzes. Kritisiert wird, daß die Kommission das Regelungsbedürfnis nicht hinreichend dargelegt hat, eine „erschöpfende“ Normierung als regulativer Ansatz generell verfehlt ist und die geplanten Richtlinien einen problematischen „Dominoeffekt“ zur Folge haben können. Zum Thema Europäischer Betriebsrat (EBR) wird starke Kritik an der geplanten Ausweitung der EBR-Richtlinie geübt; auch eine mögliche Erweiterung der Rechte des EBR erscheint problematisch. Sodann behandelt der Beitrag (Stand: Sommer 2006) die am 9.2. 2005 angekündigte Absicht, ein Grünbuch zur Entwicklung des Arbeitsrechts vorzulegen. Weitere Themen des Beitrags sind die künftige Entwicklung des sozialen Dialogs (Art. 138 Abs. 4, 139 EG-Vertrag), wo der Autor dafür plädiert, die Autonomie der Sozialpartner nicht zu beschneiden. Der Beitrag endet mit Erwägungen zur Fortsetzung der Lissabon-Strategie.

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