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Zedler, Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3.10.2006 – C-17/05 (Cadman)

NJW 2007, 49

08.01.2007

Gegenstand dieses Urteils ist eine gerade im Hinblick auf die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes spannende Frage: Läßt sich eine Unterscheidung aufgrund der Betriebszugehörigkeit pauschal über die Vermutung einer besseren Leistung rechtfertigen? Aufgrund der Vorlagefrage des Court of Appeal konnte der EuGH nur prüfen, ob eine damit einhergehende Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gerechtfertigt ist. Aus der Bejahung dieser Vorlagefrage läßt sich nicht ableiten, daß auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters durch eine Anknüpfung an die Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt wäre.

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