Rieble, Insolvenzbedingter Forderungsverzicht und arbeitsrechtliche Erlassverbote
ZIP 2007, 1389
27.07.2007
In der Insolvenz sind alle Gläubiger gleich. Nur die Arbeitnehmer sind gleicher: Soweit ihre Entgeltforderungen Kollektivverträgen entspringen, stehen sie unter besonderem Verzichtsschutz: Das torpediert den Insolvenzplan und schafft ein systemwidriges Vorzugsrecht. Diesem lässt sich durch eine "Differentialdiagnose" zwischen Arbeit- und Insolvenzrecht begegnen.
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