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Rieble, Strafbare Arbeitgeberfinanzierung gelber Arbeitnehmervereinigungen

ZIP 2009, 1593 ff.

14.08.2009

Am 24.11.2008 entschied das LG Nürnberg-Fürth über die Finanzierung der „Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger“ (AUB) durch die Siemens AG und verurteilte die Förderung als Untreue und Steuerhinterziehung. Der Beitrag setzt sich mit dem Urteil kritisch auseinander.
Zum einen wird der Frage nachgegangen, ob nunmehr jede Unterstützung und Förderung von Gewerkschaften und Betriebsräten durch Arbeitgeber ohne wirtschaftlich messbare Amortisationsaussichten schon einen Vermögensnachteil i.S.d. Untreuetatbestandes darstellt. Entscheidungen wie die vorliegende könnten nämlich zu einer uferlosen Bestrafung wegen § 266 StGB führen, wenn jeder Verstoß gegen normatives Unrecht, also schon jede Verwirklichung von Bußgeldtatbeständen, durch den Vermögensbetreuungsverpflichteten einen Schaden für das Unternehmen im Sinne dieses Tatbestandes darstellte.
Zum anderen widmet sich der Verfasser dem vom LG bejahten Tatbestand der Steuerhinterziehung, der aus einer Betriebsratswahlbeeinflussung gem.
§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG  und dem daraus folgenden Betriebsausgabenabzugsverbot (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG) begründet wird. Es wird bezweifelt, ob § 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vom LG richtig angewendet wurde und überhaupt als verwirklicht angesehen werden kann.

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