ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Kolbe, Kindergartenstreik und Konsequenzen

BB 2009, 1414 ff.

22.06.2009

Diesmal trifft es die Kleinsten - und ihre Eltern. Der bereits gerichtsnotorische Arbeitskampf in kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen dauert an und stellt Kinder wie Eltern vor wachsende Probleme. Häufig müssen die Nutzungsentgelte weiter entrichtet werden, obzwar die Einrichtung streikbedingt geschlossen bleibt. Betroffen sind die Eltern aber auch als Arbeitnehmer, weil § 616 Satz 1 BGB ihren Vergütungsanspruch nur zeitlich begrenzt schützt, wenn sie im "Betreuungnotstand" ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen.

Servicebereich