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Giesen, Kirchliche Stiftungen und kirchliches Arbeitsrecht

Hense/Schulte, Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel, S. 241 ff.

01.01.2009

Die Überführung kirchlicher, insbesondere karitativer Tätigkeit in private Stiftungen wirft immer wieder auch arbeitsrechtliche Fragen auf. Giesen legt dar, dass die Überführung kirchlicher Einrichtungen in Stiftungen nichts an der Anwendbarkeit kirchlichen Arbeitsrechts ändert, wenn die jeweilige Stiftung ausreichend der kirchlichen Zwecksetzung und der kirchlichen Organisation zugeordnet ist. Es sind aber gegebenenfalls Beteiligungsrechte kirchlicher Mitarbeitervertretungen zu beachten, die bei der Überführung einer kirchlichen Einrichtung in eine Stiftung bestehen können. Zudem stellt die Überführung kirchlicher Einrichtungen in Stiftungen in der Regel einen Betriebsübergang nach § 613a BGB dar. Dem entsprechend bleibt es auch nach dem Wechsel in die Stiftung dabei, dass diejenigen Arbeitsbedingungen, wie sie nach den Regularien des „dritten Weges“ festgelegt werden, kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel zur Anwendung kommen. Eine Änderung nach den Regeln der früheren BAG-Rechtsprechung zu tarifvertragsrechtlichen „Gleichstellungsklauseln“ kommt nicht zum Tragen.


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