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Rieble, Compliancepflicht zur Beaufsichtigung von Dienstleistern und Subunternehmern – Kommentar zu AG München, Urteil vom 30.12.2010 – 112 Owi 298 Js 35029/10

BB 2011, 2494

04.10.2011

Infolge arbeitsteiligen Wirtschaftens kommt es zur Fremdvergabe zahlreicher Aufgaben. Hinsichtlich der Compliance stellt sich dabei die Frage, ob die Fremdvergabe dem Auftraggeber Aufsichts- und Überwachungspflichten gegenüber dem Auftragnehmer auferlegt. Grundsätzlich ist die Durchsetzung der Rechtsordnung Aufgabe des Staates, die nicht auf Unternehmen übertragen werden kann. Inwieweit dieser Grundsatz insbesondere für die Kontrolle der Mindestlohnvorgabe des AentG gilt, untersucht der Beitrag unter Berücksichtigung des Urteils des Arbeitsgerichts München.

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