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Picker, Erfüllungshaftung kraft Vertrauens? Eine kritische Betrachtung vertrauenstheoretischer Erklärungsversuche des Phänomens der betrieblichen Übung, in: Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2010

Stuttgart 2011, S. 205 ff.

20.06.2011

Der Aufsatz beleuchtet die Tauglichkeit der Lehre von der außervertraglichen Vertrauenshaftung als Erklärungsmodell für das Phänomen der betrieblichen Übung. Ausgehend von der Erkenntnis, dass es sich bei Vertrauen um „ein ubiquitäres psychologisches, soziales und juristisches Phänomen“ handelt, wird dargelegt, dass sich das schutzwürdige Vertrauen nach der Konzeption des BGB grundsätzlich auf „rechtsgeschäftlich motiviertes“ Vertrauen beschränkt, d. h. auf das zurechenbar veranlasste Vertrauen in das Vorliegen eines entsprechenden Rechtsbindungswillens. Danach können und dürfen die Arbeitnehmer auf die Fortsetzung der Leistungsgewährung vertrauen, wenn und weil das Verhalten des Arbeitgebers den objektiven Tatbestand einer Willenserklärung erfüllt. Ferner wird dargestellt, dass eine Haftungsausfüllung in den Fällen rechtsgeschäftlich veranlassten Vertrauens prinzipiell nur in Form des Ersatzes des sog. Vertrauensschadens in Betracht kommt, so dass auch „schutzwürdiges“ Vertrauendürfen unter der Geltung privatautonomer Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht zu einer Begründung künftiger Leistungspflichten führen kann. In der gebotenen Kürze wird schließlich ein alternatives – originär rechtsgeschäftliches – Lösungsmodell für die Bindung des Arbeitgebers an sein eingeübtes Leistungsverhalten aufgezeigt.


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