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Rieble, Anwaltsolymp

myops, Heft 16 (September 2012), S. 46 ff.

04.09.2012

Der Rückerwerb von EnBW-Aktien vom französischen Energiekonzern EdF durch das Land Baden-Württemberg mündete nicht nur in eine Staatskrise, sondern lies vor allem auch einen beachtlichen Schaden für Rechtsstaat und Rechtskultur entstehen, denn:  Die Staatsverfassung wurde schlichtweg missachtet.

Im Rahmen dieses Geschäftes haben sich externe Berater selbst im Staatsunrecht verstrickt und mit ihrem Einfluss die Exekutive geradezu zu Nebendarstellern degradiert. Indem die Budgethoheit des Parlaments gezielt unterlaufen wurde, hat man einen Verfassungsbruch bewusst hingenommen. Auch wurde im Rahmen dieses Geschäfts weder Haftungsfällen nachgegangen, noch an der Vermeidung von Interessenkonflikten gearbeitet, geschweige denn die Wirtschaftlichkeit dieses Erwerbs hinreichend geprüft.

Aber: Ohne die Verletzung der Legalitätspflichten der Berater wäre dieses Geschäft wohl niemals zustande gekommen.


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