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Junker, Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2013

RIW 1-2/2014, 2-15

27.01.2014

Der Beitrag berichtet – im Anschluss an den Beitrag in RIW 2013, 1 – über die Entwicklung des europäischen Arbeitsrechts im Jahr 2013. Erörtert wird die Recht­sprechung des EuGH zu den Themen Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Gleichbehandlung der Geschlechter, Benachteiligung wegen des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung, Arbeitnehmerschutz bei Arbeitgeberinsolvenz und Betriebsübergang, Datenschutz der Arbeitnehmer, Arbeitnehmerbeteiligung bei grenzüberschreitender Verschmelzung von Unternehmen und Internationales Arbeitsvertragsrecht.

Der Europäische Gerichtshof hat im Berichtszeitraum, der auch drei nachzutragende Ent­scheidungen aus den Monaten November und Dezember 2012 umfasst, alles in allem 18 Entscheidungen verkündet, die für das Arbeitsrecht bedeutsam sind (s. die chronologische Übersicht am Ende des Beitrags). Von diesen Entscheidungen ergingen 17 im Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV. Jeweils zwei der 17 Vorlagen kamen aus Deutschland (Rechtssachen Odar/Baxter und Brandes/Land Niedersachsen), Irland (Rechtssachen Kenny und Hogan) sowie Spanien (Rechtssachen Elbal Moreno und Maestre García), jeweils eine Vorlage stammt aus Belgien (Rechtssache Las/PSA), Bulgarien (Rechtssache Mustafa), Dänemark (Rechtssache HK Danmark), Italien (Rechtssache Della Rocca), Lettland (Rechtssache Riežniece), Luxemburg (Rechtssache Caves Krier), den Niederlanden (Rechtssache Schlecker), Österreich (Rechtssache Kuso), Portugal Rechtssache Worten/ACT), Rumänien (Rechtssache Accept) und dem Vereinigten Königreich (Rechtssache Alemo-Herron).


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