ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Latzel, Social Judgement Rule – soziale Rechtfertigung der Duldung von Rechtsverstößen

Giesen/Junker/Rieble (Hrsg.), Compliance im kollektiven Arbeitsrecht, 2014, S. 121-156

04.07.2014

Strenge Rechtstreue ist im Umgang mit Arbeitnehmern, Betriebs- und Sozialpartnern praktisch nicht durchzuhalten, ohne den Betriebsfrieden zu gefährden. Die sozialen Besonderheiten der Arbeitsbeziehungen verlangen nach Compliance mit Augenmaß. In Anlehnung an die Business und die Legal Judgement Rule kann eine Social Judgement Rule den rechtstreuen Umgang mit Rechtsverstößen in den (Kollektiv-)Arbeitsbeziehungen praxistauglich gewährleisten.

Wie die ARAG/Garmenbeck-Doktrin trotz allgegenwärtiger Untreue-Warnungen nicht zur rücksichtslosen Rechtsdurchsetzung zwingt, ist auch der aktuelle Compliance-Hype gemäß der Spezifika rechtlicher Teilbereiche zu relativieren. Das heißt hier: »Compliance, ja aber« unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Kollektivarbeitsbeziehungen, wie sie der deutsche Gesetzgeber bereits angelegt hat. Deshalb ist die Duldung von Rechtsverstößen – mit Einschränkungen – kein Compliance-Verstoß, soweit sie dem Betriebsfrieden und der guten Sozialpartnerschaft und damit letztlich dem Unternehmenswohl dient.

Gliederung:

I. Rechtsuntreue im Kollektivarbeitsrecht

  1. Rechtsuntreue Betriebsräte
  2. Rechtsuntreue im Umgang mit Kollektivpartnern
  3. Recht praktisch gedacht

II. Compliance-Pflicht zur Verfolgung von Rechtsverstößen

  1. Pflicht zur Compliance
  2. Compliance-Pflicht zum Einschreiten gegen Non-Compliance
  3. Zwischenergebnis

III. Legitime Duldung von Rechtsverstößen

  1. Schutz des Rechtsfriedens in Dauerrechtsbeziehungen
  2. Betriebsverfassungsrechtlicher Schutz des Betriebsfriedens
  3. Gesellschaftsrechtlicher Schutz des Betriebsfriedens
  4. Zwischenergebnis

IV. Die Social Judgement Rule im Compliance-System

  1. Die Social Judgement Rule als Compliance-Bereichsausnahme
  2. Zwei-Klassen-Compliance
  3. Erosion des Rechts?
  4. Missbrauchspotenzial
  5. Internationale Akzeptanz der Social Judgement Rule

V. Fazit


Servicebereich