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Picker/Sausmikat, Ausnahmsweise Mindestlohn?

NZA 2014, 942-947 Das MiLoG und die Praktikanten

15.09.2014

Der flächendeckende Mindestlohn kommt: Der Bundestag hat am 3.7.2014 das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz, BT-Drs. 18/1558, geändert durch BT-Drs. 18/2010 [neu]) verabschiedet, der Bundesrat dem Gesetz am 11.7.2014 zugestimmt. Die Verkündung erfolgte am 15.8.2014 (BGBl. I, 1348). Herzstück dieses Artikelgesetzes ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), dessen § 1 jedem Arbeitnehmer ab dem 1.1.2015 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn iHv 8,50 Euro je Zeitstunde gewährt. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG – vor allem mit der Praktikantenregelung in § 22 I MiLoG.


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