ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Kommunikation mit Professoren

Weil heutzutage die häusliche Erziehung manches vernachlässigt, hier ein paar formale Hinweise zur korrekten Kommunikation mit Professoren – auf mehrfache Nachfrage aus studentischem Publikum:

„Titel“ und Anrede Professor

Professor ist kein Titel, sondern zuerst eine Dienstbezeichnung – wie Ministerialrat oder Feldwebel. Das neue bayerische HochschulpersonalG spricht (nur für beamtete Professoren) inzwischen von einer „akademischen Würde” (Art. 12 Abs. 1). Das erklärt sich auch daraus, daß die Bezeichnung nach der Pensionierung weitergeführt werden kann - ohne den Zusatz „aD” oder „iR”. Der eigentliche Ehrentitel lautet Ordinarius oder Ordinaria (Art. 12 Abs. 3 bayHPG), wird aber in Anschreiben nicht verwendet.

Universitäten und auch das Bundesland können zwar auch den „Professor“ ehrenhalber als Titel verleihen (inzwischen sogar an Unpromovierte), aber das ist die Ausnahme. Honorarprofessoren erhalten den Titel nicht etwa ehrenhalber (wie man sprachlich meinen könnte), sondern aufgrund ihrer fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung - und zur Verbesserung des universitären Lehrangebotes. Auch bei Ihnen also handelt es sich um eine (durchaus schmückende) Dienstbezeichnung - für den (unbesoldeten) Ehrendienst. Das bayerische Hochschulpersonalgesetz spricht auch hier von „akademischer Würde” (Art. 26 Abs. 1 Satz 3).

Weibliche Professoren teilen sich in zwei Gruppen auf. Die einen bestehen auf der Anrede Professorin, die anderen kennen den Unterschied zwischen genus und sexus und lassen sich als Frau Professor anreden und anschreiben. Die Höflichkeit gebietet, sich dem Wunsch der jeweiligen Kollegin zu beugen. Das kann zur „Frau Professorin“ führen. Gegenüber Frau Bundeskanzlerin ist dies kein Kulturverlust; Frau Präsidentin ist bereits etabliert.

„Professor“ ist auch kein akademischer Grad; je nach Bundesland ist dies der durch Habilitation erworbene „Privatdozent“ oder „Dr. habil.“. Letzteren Titel haben die Nazis eingeführt, um den jüdischen Habilitierten die (Privat)Dozentur und damit das Recht zur selbständigen Lehre vorzuenthalten.

Weil „Professor“ also eine Dienstbezeichnung und weder Titel noch akademischer Grad ist, steht die Bezeichnung im Anschreiben nicht in der Namenszeile (sowenig wie die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt). Freilich: Nicht einmal das Staatsprotokoll weiß Bescheid (www.protokoll-inland.de unter Anschriften und Anreden). Das ent-spricht der Grundregel der DIN 5008 (Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung) aus dem Jahr 2001 (Berufs-, Amtsbezeichnung direkt nach der Anrede). Doch meinte man dort, eine Sonderlösung für das „Professorenproblem” regeln zu müssen - weil nicht erkennbar sei, ob es sich um eine Amtsbezeichnung oder einen akademischen Grad handele (dort unter 14.7.4). Das ist stillos, weil der Professor als „akademischer” Grad die seltene Ausnahme ist - die große Mehrzahl sind normale Universitätsprofessoren. Als Schreibregel für Nichtakademiker hat diese DIN-Norm ausgrenzende Funktion. Stilbewußte wissen, daß der Universitätsprofessor in Deutschland und Österreich gerade kein Titel und kein Grad ist. Sie schreiben nach wie vor:

Herrn Professor
Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris
Adresse

Eine Ausnahme gilt aus Platzgründen dann, wenn der Absender nicht an den Professor, sondern an eine Institution schreibt – und dort den Professor erreichen will. Dann bleibt für die Namensnennung idR nur eine Zeile:

Max-Planck-Institut für Völkerverständigung
Herrn Professor Dr. Hubert Maier
Adresse

Entsprechendes gilt, wenn eine vorrangige Funktionsbezeichnung greift, die den Professor in die Namenszeile verdrängt:

Präsidenten des Bundesgerichtshofes
Herrn Professor Dr. Günter Hirsch
Adresse

„Professor“ wird abgekürzt zu „Prof.“ allenfalls auf Visitenkarten (des Professors) und im Briefabsender. Im Briefkopf oder Adreßfeld (dort streitig) und jedenfalls in der Anrede muß er ausgeschrieben werden. Also nicht : Herrn Prof. Dr. Hubert Meier! In gar keinem Fall: Sehr geehrter Prof. Schulze! Anders wieder die DIN 5008.

Richtige und wichtige Professoren

Es gibt mehrere Arten von Professoren, die sich gern voneinander scheiden (vor allem von oben nach unten - nach dem Grad der Wissenschaftlichkeit).

Zentral ist die Unterscheidung der Universitätsprofessoren von den sonstigen, insbesondere Fachhochschulprofessoren. Erstere sind grundsätzlich habilitiert (aber jetzt: Aufweichung durch Juniorprofessuren) und arbeiten stärker forschungsorientiert - mit geringerem Lehrdeputat. In Österreich heißt sogar der Gymnasiallehrer Professor. Deswegen gibt es Kollegen, die sich bewußt „Universitätsprofessor” nennen, auf ihrem Briefkopf und in Veröffentlichungen. Verbreitet ist dies verständlicherweise in Österreich. Jene freuen sich, wenn man sie als Universitätsprofessor anschreibt und anredet. Peinlich ist die Abkürzung UnivProf. Durchgesetzt hat sich die Anrede in Deutschland nicht.

Lehrstuhl ist eine Lehnübersetzung der cathedra und meint insofern den erhöhten Stuhl des (Hochschul)Lehrers, Katheder (ex cathedra: vom Lehrstuhl Petri aus). Lehrstuhl an einer Universität bedeutet eine organisatorisch mit einer gewissen Ausstattung (meist: Assistenten) versehene (und zwar: im Staats- oder Hochschulhaushalt) Planstelle eines Hochschullehrers. Als Organisationseinheit ist der Lehrstuhl immer nur mit einem Professor besetzt (aber auch noch mit Assistenten, Hilfskräften, einer Schreibangestellten ...). Mehrere Professoren trifft man organisatorisch an einem gemeinsamen Institut oder Seminar an. Lehrstühle gibt es nur an Universitäten, nicht an Fachhochschulen und erst recht nicht an katholischen Fachschulen für Sozialarbeit in Saarbrücken. Vgl. Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayHSchG: „Bei der Funktionsbeschreibung von Planstellen für Professoren ... der Besoldungsgruppe W3 an Universitäten ist insbesondere eine angemessene Breite der zu betreuenden Fächer vorzusehen (Lehrstuhl).“

Insofern erlaubt der Lehrstuhl eine feine Distinktion: Lehrstuhlinhaber ist der aktive Ordinarius (C4 oder W3) - nicht aber der einfache Professor (C3 oder W2, der „nur” eine Professur innehat), nicht der gewesene Lehrstuhlinhaber (Emeritus oder Pensionär), schon gar nicht der Honorarprofessor und überhaupt ganz und gar nicht der Fachhochschulprofessor oder gar Menschen (auch: Rechtsanwälte), die an obskuren Bildungseinrichtungen einige Jahre unterrichtet haben und von dort das Recht zur Führung eines Professorentitels mitgenommen haben. Dementsprechend sehen es Lehrstuhlinhaber gern, wenn in der Adresse (und nur dort) der Lehrstuhl angeführt wird - und zwar nach dem Namen, weil das Schreiben an den Professor und nicht an seinen Lehrstuhl gerichtet ist. Das geht so:

Frau Professor
Dr. Adelheid Messerschmidt
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht,
Deutsches, Europäisches und Internationales Gesellschaftsrecht
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Adresse

Weil nun aber erstens kaum mehr bekannt ist, was einen Lehrstuhl eigentlich ausmacht, weil zweitens die Neigung, Lehrstuhlbezeichnungen aufzublähen (wie die venien [venia legendi: definierte Lehrbefähigung nach Fachgebieten]) ins Krankhafte ausartet, so daß mindestens zwei Zeilen im Adreßfeld „draufgehen” und weil drittens die Lehrstuhlbezeichnung zwar ehrend doch ohne Information ist (weil: Professor = Lehrstuhlinhaber), kann man sie ruhig weglassen. Einem souveränen Lehrstuhlinhaber genügt es, wenn er selbst darum weiß.

Direktor ist der Professor (oder die Professorin, dann gerne auch Direktorin), wenn er in einer dem Lehrstuhl übergeordneten Forschungsorganisation mit mehreren Professoren „verankert” ist , nämlich einem Institut oder Seminar. Dabei ist es freilich typischerweise so, daß alle beteiligten ordentlichen Professoren (also: C4 oder W3, Ordinarien) den Titel Direktor führen. Das sorgt wiederum dafür, daß alle gleich sind. Nur derjenige, der die haushalterische Verantwortung trägt (und etwaige geborene Mitgliedschaften in Gremien wahrnimmt) ist gleicher: der geschäftsführende Direktor. Auch hier sind unendliche Weiterungen des Adreßfeldes (nie aber der Anrede) möglich. Den Lehrstuhl läßt man dann weg!

Herrn Professor
Dr. Martin Henssler
Geschäftsführender Direktor
Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Universität zu Köln
Adresse

Auch hier gilt: Gottlob bremsen moderne Fensterumschläge umfängliche Ehrerbietungen aus. Die Institutsbezeichnung ist idR sinnvoll (weil knapper als ein Lehrstuhl). Die Direktorenfunktion ist auch nicht mehr wert, als das Professorenamt. Deshalb plädiere ich für großzügiges Weglassen. Das Adreßfeld hat in allererster Linie Informationsfunktion für den Postzusteller. Dieser ist oft Nichtakademiker und freut sich über eine Zieladresse mit klarer Ansage. Ehrpusseligkeit kann gut bei offiziellen Vorstellungen und Ansprachen nachgeholt werden - hier lassen sich alle Titel aufführen.

Professor und Doktor

Der Doktortitel des Professors wird im Adreßfeld eines Anschreibens (und zwar in der Namenszeile) angeführt wird - also gesondert nach dem Professor eine Zeile zuvor. Also:

Herrn Professor
Dr. Alfred Meier
Adresse

In der Briefanrede wie in der mündlichen Anrede ist es anders. Dort konsumiert der Professor den Doktortitel. Also nicht: "Sehr geehrter Herr Professor Dr. Meier!".

Kaum bekannt: Als Dienstbezeichnung konsumiert der „Professor“ in der (mündlichen und schriftlichen) Anrede an sich den „Herrn“ (sowenig es "Herr Graf Lambsdorff" heißt). Also nicht: „Sehr geehrter Herr Professor Meier“, sondern „Sehr geehrter Professor Meier“. Bei Professorinnen ist wahlweise „Frau Professor Müller“ oder „Professorin Müller“ zu verwenden. Weil das aber kaum bekannt ist (auch unter Professoren), ist praktisch alles zulässig.

Ist der Professor von Adel, stehen die akademischen Bezeichnungen vorn und das Adelsprädikat beim Namen (zu dem es gehört).

Herrn Professor
Dr. Karl August Prinz von Sachsen-Gessaphe
Fernuniversität Hagen
Adresse

Mehrere Doktortitel: Zu einem Doktor können weitere hinzukommen. Dabei werden erarbeitete und Ehrentitel getrennt. Hier gilt die Regel (vor allem bei Ehrendoktoren): Erst ab drei (gleichen) Titeln gibt es „mult.“ Zwei Doktortitel werden entweder aufgeführt – oder es wird einer weggelassen. Niemals darf der „echte“, also der erarbeitete Doktor zugunsten des Ehrentitels weggelassen werden. Also:

Herrn Professor
Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Horst Konzen
Adresse

oder
Herrn Professor
Dr. Dr. h.c. Horst Konzen
Adresse

Ziemlich falsch, aber auch unter Kollegen unausrottbar ist die Bezeichnung „Dres.“ Sie steht zwar für doctores, meint aber notwendig mehrere (promovierte) Personen – etwa Rechtsanwälte, Ärzte in einer Kanzlei oder Praxis: Dres. Müller und Meier – nie mit dem kaufmännischen Und (&). Nicht gemeint sind mehrere Doktortitel ein und derselben Person.

„Magnifizenz“ und „Spektabilität“

Die besondere Anredeform Magnifizenz (lateinische Anrede im Mittelalter: rector magnificus; magnificentia = Erhabenheit, Herrlichkeit, Großartigkeit) gilt dem Rektor der Universität, der selbst Professor sein muß – also nicht dem Präsidenten der Universität mit Präsidialverfassung. Nach dem neuen bayerischen Hochschulgesetz gibt es kein Wahlrecht mehr zwischen den beiden Verfassungen; der Präsident kann nurmehr als „Rektor” bezeichnet werden (Art. 19 Abs. 2). Insofern gilt: Nur wer aus dem Professorenamt an derselben Hochschule zum Präsidenten/Rektor gewählt ist, verdient die Ehrenanrede. Weibliche Rektoren heißen Magnifizentia (und nicht „Zenzi“). Der Rektor ist also (die) Magnifizenz. Der Student kann den Rektor auch als Rektor (und Professor) ansprechen. Wichtig: Der Ehrentitel wird wie Eminenz (Kardinal) und Excellenz (bis 1918 vor allem für Wirkliche Geheimräte, heute noch bei Botschaftern, Erzbischöfen, fremden gewählten Staatsoberhäuptern) besser ohne den Namen gebraucht, also: Magnifizenz, sehr geehrter Professor Huber! Besser noch: „Magnifizenz!“

Es handelt sich um eine Ehrenanrede aus vergangenen Tagen, die im Kanzlei-Schriftverkehr damals kombiniert worden ist mit altmodischem Vorspann in der dritten Person (gelegentlich auch Eure Magnifizenz, abgekürzt: Ew. [von frühneuhochdeutsch Ewer als Schreibweise von Euer] Magnifizenz oder auch: Seiner Magnifizenz im Adreßblock oder Eure Magnifizenz in der Anrede). Das ist heute verstaubt und nicht mehr üblich.

Der Dekan der Fakultät wird Spektabilität (lat: spectabilis, ansehnlich, sehenswert, vgl. spektaculum) angeredet. Aber heute üblicherweise nurmehr von Professoren. Studenten schreiben üblicherweise „Dekan …“ - überhaupt nie nicht: Herrn oder Frau Dekan (weil es sich um eine reine Funktionsbezeichnung handelt) – und keinesfalls „Spektabilität!“. Die überkommene lateinische Form „Spectabilis“ ist gegenüber dem Dekan nur denjenigen gestattet, die selbst schon Dekan gewesen – bei strenger Lesart: an derselben Fakultät. Auch hier gilt: „Spektabilität” ohne Namen.

Diese Anreden haben im Adreßfeld eines Schreibens nichts zu suchen. Dort wird neutral die Funktionsbezeichnung geführt. Verwendbar sind „Magnifizenz“ und „Spektabilität“ also in der mündlichen Anrede und in der Anredezeile des Briefes.

Also Anschrift (für alle):
Dekan der Juristischen Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Frau Professor Dr. X Y
Adresse

Anrede für Studenten: „Sehr geehrter Dekan Frau Professor XY!“ (ganz kritisch: „Sehr geehrte Dekanin Frau Professorin XY!“)

Anrede für Professoren: „Spektabilität!“ oder ggf. „Spectabilis!“

Besonderheiten im E-Mail-Verkehr?

E-Mail ist ein formloses Medium, gebunden aber immerhin an die Netiquette. Erörterungen darüber, ob der Umgang mit Professoren hier zwanglos erfolgen kann und soll, sind müßig. Meist will der Student etwas vom Professor. Zwanglosigkeit kann den Erfolg des Wunsches beeinträchtigen. Kein Professor (noch sonstwer) muß überhaupt auf E-Mails antworten. Der unhöflichen Attitüde (oder der als unhöflich empfundenen) gebührt Schweigen als Antwort.

Deswegen empfehle ich, die allgemeinen Regeln für schriftliche (briefliche) Kommunikation anzuwenden. Auch hier also die Anrede: „Sehr geehrte Frau Professor Müller“ (oder: Frau Professorin Müller, wenn diese das wünscht). Ganz und gar daneben liegt der Student, wenn er meint, in der Anrede auf „Prof.“ verkürzen zu müssen und dann nicht in der Lage ist, seinen schmalen Gedanken in drei Zeilen auszudrücken, sondern dafür viel Platz benötigt. Ganz schlimm: "Hallo"
Die eigentliche Höflichkeit im Email-Verkehr liegt gegenüber allen Adressaten in der Knappheit:

  • Schreiben Sie unter einem (aussagefähigen) Betreff.
  • Vermeiden Sie Wortgeklingel, kommen Sie zur Sache und auf den Punkt.
  • Wenn Sie glauben, viel Text äußern zu müssen, schreiben Sie einen Brief oder bitten Sie um ein Gespräch.

Verantwortlich für den Inhalt: VR | 2010


Servicebereich