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Arbeitsvertrags- und datenschutzrechtliche Fragen des Whistleblowing

Professor Dr. Martin Franzen

11.04.2013 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

franzen2012Vermeintliche oder tatsächliche Missstände und Regelverstöße in Unternehmen werden immer häufiger in die Öffentlichkeit getragen – vielfach von den Arbeitnehmern des Unternehmens selbst. Wo liegen die arbeitsrechtlichen Grenzen dieses „Whistleblowing“? Inwieweit ist ein Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber solche Missstände anzuzeigen? Viele Unternehmen richten Stellen ein, an die sich die Arbeitnehmer wenden können, um Missstände und Regelverstöße anzuzeigen. Dies wirft unter anderem datenschutzrechtliche Probleme auf.


Gliederung

I. Arbeitsvertragsrecht

  1. Meldepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
  2. Zulässigkeit von Hinweisen gegenüber außenstehenden Stellen (externes „Whistleblowing“)

II. Datenschutzrechtliche Fragen von Hinweisgebersystemen

  1. Grundlegende Weichenstellungen bei der Etablierung von Hinweisgebersystemen
  2. Räumliche Anwendbarkeit des BDSG
  3. Erhebung, Verarbeitung oder sonstige Nutzung personenbezogener Daten
  4. Datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestand (§ 4 Abs. 1 BDSG)
  5. Interessengerechte Ausgestaltung des Hinweisgebersystems
  6. Grundsatz der Direkterhebung (§ 4 Abs. 2 S. 1 BDSG)
  7. Benachrichtigungspflicht nach § 33 BDSG/Auskunftspflicht nach § 34 BDSG
  8. Sonderproblem: Direkte „Whistleblower-Hotline“ in die USA

Lebenslauf

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983 – 1985) und Berlin (1985 – 1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann.

Promotion 1993 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Thema „Der Betriebsinhaberwechsel nach § 613a BGB im internationalen Arbeitsrecht“. 1999 Habilitation ebenfalls an der Freien Universität Berlin mit der Schrift „Privatrechtsangleichung durch die Europäische Gemeinschaft“. Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.

1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

Hauptarbeitsgebiete: Europäisches und internationales Arbeitsrecht, Recht der kollektiven Arbeitsbeziehungen (Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht), Verbrauchervertragsrecht, Gemeinschaftsprivatrecht, Datenschutzrecht.


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