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Streik um den Mindestlohn

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hopfner, Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.

24.01.2013 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

hopfnerDie politische Diskussion über die Einführung eines staatlichen Mindestlohns in Deutschland wird zunehmend konkreter. Diese Frage wird in jedem Fall Gegenstand des Bundestagswahlkampfes sein. Die Konzepte der Parteien sind unterschiedlich. Bemerkenswert ist, dass die arbeitskampfrechtlichen Folgen der Einführung eines solchen Instruments bisher weder von der Politik, noch von der Rechtswissenschaft diskutiert werden. Die Auswirkungen werden nämlich gravierend sein. Mit der Einführung eines staatlichen Mindestlohns wird in Deutschland auch das Recht zum politischen Streik eingeführt.


Gliederung

I. Mindestlohn in Europa

II. Aktuelle Rechtslage der staatlichen Lohnbeeinflussung in Deutschland

III. Diskussion um die Einführung eines staatlichen Mindestlohns – Die Konzepte der Parteien

IV. Auswirkungen staatlicher Mindestlohnfestsetzung auf das Arbeitskampfrecht

  1. Streikvoraussetzungen – Aktuelle Rechtslage
  2. Einflüsse eines staatlichen Mindestlohns auf die Streikvoraussetzungen

V. Zusammenfassung


Lebenslauf

  • geboren in München am 06.01.1973, verheiratet, fünf Kinder, deutsche und französische Staatsbürgerschaft
  • Schul- und studienbegleitende Tätigkeit als Lagerarbeiter, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Supermarktkassierer und Postzusteller
  • 1992 – 1996: Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen sowie der Universität Regensburg
  • 1996 – 1999: Referendariat in Regensburg und Brüssel (u.a. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände – BDA)
  • 1992 – 1999: studien- und referendariatsbegleitende Mitarbeit in der arbeitsrechtlich geprägten Kanzlei des Vaters (Rechtsanwalt Gerald Hopfner) in Oberreichenbach (Mittelfranken)
  • Seit 01.07.1999 bis heute: Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (Sitz: München), bis 2002 Referent, bis 2007 Stellvertretender Geschäftsführer, bis Mitte 2012 Geschäftsführer, seit 01.07.2012 Stellvertreten der Hauptgeschäftsführer
  • Seit 01.07.1999 bis heute: Partner der arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzlei HOPFNER (www.rae-hopfner.de)
  • Ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht (3. Senat)
  • Mitglied im Ausschuss für Arbeitsrecht und im Ausschuss für Europäische Sozialpolitik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
  • Vorsitzender des Sozialpolitischen Ausschusses des Europäischen Dachverbandes der Versicherungswirtschaft (Insuranceeurope)
  • Vizepräsident des Sektoralen Sozialen Dialogs der Versicherungsbranche bei der Europäischen Kommission
  • Mitglied des Aufsichtsrates eines Internet-Handelsunternehmens
  • Ausbilder im Rahmen der Fachanwaltsausbildung (Arbeitsrecht) beim Institut für angewandtes Recht, Bonn
  • Zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften zu arbeitsrechtlichen Themenstellungen

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