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Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept – (un)geklärte Fragen

Rechtsanwalt Dr. Axel Schmädicke

14.02.2013

Inhaltsangabe

schmaedickeDie „Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept“ bezeichnet die betriebsbedingte Kündigung, die der Betriebsveräußerer nicht aus eigener Initiative erklärt, sondern auf Veranlassung des späteren Erwerbers nach dessen unternehmerischen Vorstellungen. Insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Zusammenhang mit dem Erwerb aus der Insolvenz spielt diese in der Praxis eine Rolle. Als geklärt dürfte gelten, dass solche Kündigungen des Veräußerers im Vorgriff auf unternehmerische Konzepte des Erwerbers keinen Verstoß gegen das in § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB geregelte Verbot der Kündigung wegen Betriebsübergangs darstellen müssen. Insbesondere in Kündigungsschutzverfahren zeigt sich aber, dass dann, wenn die einzelnen Voraussetzungen einer betriebsbedingten „Veräußerkündigung nach Erwerberkonzept“ überprüft werden, es verschiedene ungeklärte Fragen gibt. Ziel des Vortrags ist es, geklärte und ungeklärte Fragen der „Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept“ aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für die ungeklärten Fragen zu unterbreiten.


Gliederung

  1. Einleitung
  2. Begriffsbestimmung
  3. Vorteile der „Veräußererkündigung nach Erwerberkonzept“
  4. Einzelfragen
    - § 613 a Abs. 4 BGB
    - Erwerb aus der Insolvenz / Erwerb ohne Bezug zur Insolvenz
    - Erwerberkonzept
    - Kündigungsfrist gem. § 113 InsO
    - Sozialauswahl
    - Angebot freier Arbeitsplätze
    - Zustimmung einer Behörde vor Umsetzung der Kündigung
  5. Zusammenfassung
    - Geklärte Fragen
    - Ungeklärte Fragen

Lebenslauf

Dr. Axel Schmädicke ist Partner am Münchner Standort von ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung von Unternehmen bei Restrukturierungen und Sanierungen sowie die transaktionsbegleitende Beratung. Dr. Schmädicke hat umfassende praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit Personalabbaumassnahmen und der bundesweiten Vertretung von Unternehmen in sämtlichen Instanzen im arbeitsgerichtlichen Beschluss- und Urteilsverfahren.

Dr. Axel Schmädicke, geboren 1967, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Guildford. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf die arbeitsrechtliche Beratung spezialisiert. Seit 2000 ist er in München tätig und ist seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach einigen Jahren der Tätigkeit in Großkanzleien war er 2009 an der Gründung der Arbeitsrechtsboutique ALTENBURG Fachanwälte für Arbeitsrecht beteiligt, einer auf die Bearbeitung von arbeitsrechtlichen Mandaten spezialisierten Kanzlei, die Standorte in München, Berlin und Hamburg hat und Unternehmen berät. Dr. Axel Schmädicke ist u.a. Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes, des Bundesverbandes Restrukturierung, Sanierung und Interims-Management und im fachanwalt forum arbeitsrecht (ffa). Er hat Beiträge insbesondere zu betriebsverfassungsrechtlichen und arbeitsgerichtlichen Themen veröffentlicht.


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