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Stärkung der Tarifautonomie – Welche Wege könnte man gehen?

Professor Dr. Raimund Waltermann

10.07.2014 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

waltermann

Der 70. Deutsche Juristentag wird sich im September in seiner arbeitsrechtlichen Abteilung mit dem Thema „Stärkung der Tarifautonomie – Welche Änderungen des Tarifvertragsrechts empfehlen sich?“ beschäftigen. Ist es möglich und wenn ja, auf welche Weise, die Tarifautonomie so weiterzuentwickeln, dass sie wieder hinreichendes Gewicht bekommt? Die gegenwärtige Schwäche der auf Mitgliedschaft beruhenden und wesentlich auf Branchen bezogenen deutschen Tarifautonomie liegt sowohl in einem geringer gewordenen Organisationsgrad auf Arbeitnehmerseite als auch in zu geringer Tarifbindung mit Auswirkung auf Wettbewerbslagen auf der Arbeitgeberseite. Ein prominenter Gradmesser der zurückgegangenen Bedeutung der Tarifautonomie ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, eingepackt übrigens in den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)“. Mit Bezug auf das dem DJT vorgelegte Gutachten werden mögliche Wege zur Stärkung der Tarifautonomie angesprochen.

Lebenslauf

geboren 1956 in Münster | Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster | Erstes Juristisches Staatsexamen Hamm 1982 | Zweites Juristisches Staatsexamen Düsseldorf 1986 | von 1982 bis 1988 Repetitor | 1989 Promotion an der Universität Münster über verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schranken tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen | 1989 und 1990 Rechtsanwalt in einer OLG-Kanzlei in Hamm | 1994 Habilitation an der Universität Münster mit der Schrift "Rechtsetzung durch Betriebsvereinbarung zwischen Privatautonomie und Tarifautonomie", venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht | 1994 Rufe an die Humboldt-Universität Berlin, an die Universität Leipzig und an die Universität Gießen | 1995 - 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen | 1999 - 2000 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen | seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.


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