Long-Term-Incentive-Pläne – Vergütung außerhalb des deutschen Arbeitsrechts?
Dr. Marcel Grobys
21.04.2016
Inhaltsangabe
Variable Vergütungsformen werden immer vielfältiger. Eine besondere Form bilden sog. "Long-Term-Incentive"-Pläne, bei denen die künftige Auszahlung erfolgsabhängiger Vergütung von der Entwicklung verschiedener Parameter, unter anderem dem Verbleib des Mitarbeiters im Arbeitsverhältnis, abhängen kann. Derartige Zusagen sind häufig konzernbezogen und werden bisweilen auch von ausländischen Muttergesellschaften inländischer Arbeitgeberunternehmen gemacht. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit entsprechender Gestaltungen ist bislang nicht geklärt, Beschäftigte stehen zudem vor dem Problem eines möglicherweise ausländischen Gerichtsstands. Der Vortrag zeigt Lösungsansätze zu den offenen Fragen auf.
Gliederung
- Begriff und Abgrenzung
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Zusage durch Arbeitgeber
- Zusage durch (ausländische) Konzernunternehmen
- Prozessuale Durchsetzung
Lebenslauf
Dr. Marcel Grobys (Jahrgang 1969) studierte Rechstwissenschaften in Frankfurt und promovierte bei Prof. Loritz in Beyreuth. Nach Stationen in internationalen Kanzleien ist er seit 2005 in eigener Kanzlei bundesweit arbeitsrechtlich tätig. Zu seinen Mandanten gehören Unternehmen und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer und ihre Vertreter. Das Beratungsspektrum erstreckt sich auf das gesamte Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Daneben werden auch internationale Transaktionen und europäische Fragestellungen (etwa die Gründung Europäischer Betriebsräte) betreut. Mit der Gestaltung und Durchsetzung von Bonusansprüchen ist die Kanzlei regelmäßig befasst.