ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

10 Jahre AGG – Von diskriminierten Bewerbern, verschwiegenen Behinderungen und Piloten ohne Uniformmütze

Professor Dr. Christian Rolfs

25.02.2016 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

rolfsIm August 2016 wird das AGG 10 Jahre alt. Anders als zunächst befürchtet hat es keine Klagewelle abgelehnter Stellenbewerber gegeben, auch wenn einige wenige Personen hier bundesweit für Aufmerksamkeit sorgen. Sehr viel bedeutsamer ist das AGG für das bestehende Arbeitsverhältnis und seine Beendigung. Fehlleistungen des Gesetzgebers bei der Implementierung der Richtlinien in das nationale Recht hat die Rechtsprechung mittlerweile identifiziert und behoben. Besondere praktische Bedeutung kommt der Beweislastregel des § 22 AGG zu.

 Gliederung

  • Personalauswahl und Einstellung
  • Inhalt des Arbeitsverhältnisses
    - Darunter: altersunabhängige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    - Darunter: diskriminierende Kündigungen, Gestaltung von Sozialplänen, Altersgrenzen
  • Rechtsfolgen und Beweisfragen
    - Darunter: Schadensersatz und Entschädigung

Lebenslauf

Professor Dr. Christian Rolfs, geboren 1966 in Düsseldorf, ist seit April 2009 an der Universität zu Köln tätig. Seine Erste juristische Staatsprüfung hat er 1990 in Mainz, die Zweite 1993 in Düsseldorf abgelegt. Die von Peter Hanau (Köln) betreute Dissertation „Die Haftung unter Arbeitskollegen“ erschien 1994, die von Ulrich Preis (seinerzeit FernUni Hagen) betreute Habilitationsschrift „Das Versicherungsprinzip im Sozialversicherungsrecht“ 1999. Von 2001 bis 2009 war Christian Rolfs Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Versicherungsrecht der Universität Bielefeld. Von 2006 bis 2008 übernahm er das Amt des Dekans der dortigen Fakultät für Rechtswissenschaft. Unter gleichzeitiger Ablehnung eines Rufes an die Ludwig-Maximilians-Universität München wechselte er zum Sommersemester 2009 an das Kölner Institut für Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte sind über das Bürgerliche Recht, das Privatversicherungsrecht, das Arbeits- und das Sozialrecht verstreut. Besonders zu nennen sind das Recht der betrieblichen Altersversorgung, das Mietrecht, das Recht der Lebensversicherung, das Arbeitsförderungs-, das Kündigungsrecht und das Recht der befristeten Arbeitsverhältnisse.


Servicebereich