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Wen schützt das englische Arbeitsrecht – Der Arbeitnehmerbegriff in England

Professor Dr. Holger Sutschet

09.06.2016

Inhaltsangabe

sutschetDer Vortrag stellt die grundlegenden Typen abhängiger und selbständiger Beschäftigung im englischen Recht dar. Hiervon ausgehend werden bestimmte Gestaltungen einer näheren Betrachtung unterzogen. Die Kategorie der „limb b)-worker“ (Selbständige mit eingeschränktem arbeitsrechtlichem Schutz) wirft insbesondere die Frage auf, wer unter diesen Schutz fällt und wer nicht. Die neu geschaffene Form der „employee shareholders“ ist ein Versuch des Gesetzgebers, Beschäftigung zu fördern, indem Arbeitnehmer gegen eine Beteiligung an der Gesellschaft auf bestimmte Rechte, insbesondere den Kündigungsschutz, verzichten. Schließlich wird der Frage nachgegangen, inwieweit Beschäftigte unter „zero-hour-contracts“ gänzlich oder teilweise aus dem Schutz des Arbeitsrechts herausfallen können.

Gliederung

  1. Kodifikation vs. Case law im Arbeitsrecht
  2. Arbeitsvertrag und selbständige Dienste
  3. Selbständige mit arbeitsrechtlichem Schutz: limb b)-worker
  4. Employee shareholders
  5. Zero-hours-contracts
  6. Thesen

Der Vortrag wird in deutscher Sprache gehalten.

Lebenslauf

  • Jahrgang 1970
  • 1995 1. Staatsexamen, 1998 2. Staatsexamen
  • 1999 Promotion
  • 1998 bis 2000 Rechtsanwalt vornehmlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
  • 2000 bis 2006 Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Trier (Prof. Dr. Horst Ehmann)
  • 2005 Habilitation, venia legendi für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht
  • 2006 Lehrstuhlvertretung in Trier
  • 2007 bis 2012 Senior Lecturer an der Brunel University London
  • Seit 2012 Professor für Internationales Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Hochschule Osnabrück und Visiting Professor an der Brunel University London

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