Ablösung arbeitsvertraglicher Zusage durch Betriebsvereinbarung
Professor Dr. Raimund Waltermann
30.06.2016
Inhaltsangabe
Der Erste Senat des BAG hat in einem Urteil vom 5. März 2013 mit dem zweiten Leitsatz für Aufmerksamkeit und etwas Ratlosigkeit gesorgt (BAG 5.3.2013 - 1 AZR 417/12 - NZA 2013, 916 ff.). Er lautet: "Die Arbeitsvertragsparteien können ihre Absprachen betriebsvereinbarungsoffen gestalten. Dies ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Vertragsgegenstand in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist und einen kollektiven Bezug hat." Nachfolgende Entscheidungen anderer Senate haben auf dieses Urteil Bezug genommen. Ob das BAG hier eine neue Linie begründet, erscheint noch unklar. Der Vortrag setzt sich mit der Rechtsprechung kritisch auseinander.
Gliederung
- Ausgangspunkt: BAG 5. März 2013
- Nachfolgende und vorausgehende Entscheidungen
- Das Urteil vom 5. März 2013 (Anlassfall, Entscheidungsgründe)
- Der Rechtsrahmen des Arbeitsrechts
- "Betreibsvereinbarungsoffene" vertragliche Gestaltungen
- Weitreichende "Betriebsvereinbarungsoffenheit" durch AGB?
- Veränderung der Rechtsquellenarchitektur des Arbeitsrechts?
- Folgefragen
- Schluss
Lebenslauf
1989 und 1990 Rechtsanwalt, 1994 Habilitation an der Universität Münster, von 1994 - 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Gießen, seit 2001 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn.