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Die Auswirkungen des Brexit auf deutsche Arbeitgeber

Dr. Manuela Rauch

26.01.2017

Inhaltsangabe

rauchEs sind nun bereits ein paar Monate vergangen seit sich das britische Volk mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, die EU zu verlassen. Zwar stellt das Ergebnis des EU Referendums noch keinen formalen Schritt in Richtung Austritt dar und es fehlt eine offizielle Erklärung gegenüber der EU, das Austrittsverfahren nach Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union einleiten zu wollen. Fest steht allerdings, dass es ungefähr drei Millionen Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gibt, die momentan das Recht der Freizügigkeit in Großbritannien in Anspruch nehmen; ca. 1,2 Millionen Briten leben und arbeiten außerhalb des Vereinigten Königreichs in europäischen Ländern. Weiter gibt es ca. 2.500 Niederlassungen deutscher Unternehmen in Großbritannien und ca. 3.000 britischen Niederlassungen in der Bundesrepublik. Es ist bereits jetzt davon ausgehen, dass der Austritt für all diese Arbeitnehmer und Unternehmen Veränderungen mit sich bringen wird, auch wenn Mechanismus und zeitlicher Ablauf des Brexit erst in den kommenden Monaten etwas klarer werden. Auch wenn sich rechtlich gesehen erst einmal nichts ändern wird, sollten aber auch deutsche Arbeitgeber, die Berührungspunkte zum Vereinigten Königreich haben, einige Themen in diesem Zusammenhang verstärkt im Auge behalten.

Gliederung

I. Aktueller Stand
II. Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis
III. Entsendungen
IV. Datenschutz
V. Europäischer Betriebsrat
VI. Zusammenfassung

Lebenslauf

Dr. Manuela Rauch ist Counsel/Principal Associate bei Eversheds Deutschland LLP; sie studierte Rechtswissenschaften in München und war promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am ZAAR bei Prof. Dr. Abbo Junker tätig. Dr. Rauch berät und vertritt nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts; sie hat sich dabei auf die arbeitsrechtliche Betreuung von Transaktionen spezialisiert, einschließlich grenzüberschreitender Projekte, sowie die rechtliche Begleitung von Um- und Restrukturierungen. Sie wirkt außerdem regelmäßig auf deutscher Seite in länderübergreifender arbeitsrechtlicher Beratung mit, insbesondere bei Entsendungen.


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