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Aktuelle Rechtsprechung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich

Professor Dr. Roland Schwarze

18.05.2017

Inhaltsangabe

schwarzeDer Vortrag befasst sich mit der aktuellen Rechtsprechung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich: Entwicklungen in der Haftung des Arbeitnehmers, neuer Rechtsprechung zum unfallversicherungsrechtlichen Schadensausgleich und Entscheidungen zur Erstattung von Eigenschäden des Arbeitnehmers.

Gliederung

  1. Teil: Einordnung des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    I. Sonderregeln für „betrieblich veranlasste Schäden“
    II. Die drei Segmente des innerbetrieblichen Schadensausgleichs
    1. Milderung der Haftung für Sach- und Vermögens- u. Persönlichkeitsschäden
    2. Unfallversicherungsrechtlicher Schadensausgleich für Personenschäden
    3. Erstattung von (Sach- und Vermögens-)Eigenschäden
  2. Teil: Die Entlastung des Arbeitnehmers von der Haftung

    A. Die „Schärfe“ der zivilrechtlichen Haftung
    I. Haftung für jede Fahrlässigkeit
    II. Haftung für alle Folgen
    III. Haftung mit ganzem Vermögen
    IV. Haftung ohne Beweis des Verschuldens

    B. Struktur der arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung
    I. Milderung der Haftung nach Verschulden
    II. Milderung der Haftung nach wirtschaftlicher Zumutbarkeit
    III. Beweislast des Arbeitgebers (§ 619a)

    C. Aktuelle Rechtsprechung
    I. Betriebliche Tätigkeit
    II. Abstufung der Haftung nach Verschulden
    1. Bezugspunkt des Verschuldens
    2. Die Haftungsstufen

    a) Anerkannte vier Stufen
    (1) Vorsatz hinsichtlich Schaden: volle Haftung
    (2) Grobe Fahrlässigkeit: Milderung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Untergrenze: 3 BME)
    (3) „Normale“ Fahrlässigkeit: Haftungsteilung (Obergrenze idR 1 – 3 BME)
    (4) Leichteste Fahrlässigkeit: Enthaftung

    b) Eine fünfte Stufe?

    III. Bedeutung der Versicherung /Versicherbarkeit
    1. Ausgangspunkt: Trennungsprinzip
    2. Haftungsmildernde Wirkung
    3. Haftungsverschärfende Wirkung

    IV. Mankohaftung
    1. Neue gesetzliche Parameter
    2. Auswirkungen für die Beweislastverteilung

    V. Unabdingbarkeit
    1. Grundsätzlich
    2. Mankohaftung

    VI. Unbeschränktheit der Außenhaftung
  3. Teil: Haftung des Arbeitnehmers für Personenschäden

    A. Struktur des unfallversicherungsrechtlichen Schadensausgleichs

    I. Versicherung + Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung
    II. Regresshaftung (§ 110 SGB VII)

    III. Erfasste Schadensvorgänge
    1. Unternehmensbezug
    2. Für das Unternehmen Tätige
    3. Betrieblich veranlasster Personenschaden

    B. Aktuelle Rechtsprechung
    1. Tätigkeit für zwei Unternehmen
    2. Tätigkeit auf gemeinsamer Betriebsstätte
    3. Regress des Unfallversicherungsträgers
    a) Bezugspunkt des Verschuldens
    b) Einbeziehung hyp. Schmerzensgeld
  4. Teil: Ersatz von Eigenschäden

    I. Struktur des Ersatzanspruchs
    1. Sach-/Vermögensschaden
    2. Betrieblich bedingt
    3. Verschuldensunabhängigkeit

    II. Aktuelle Rechtsprechung
    1. Betriebsbedingtheit
    2. Mitverschulden
    3. Darlegungs- und Beweislast
    4. Abdingbarkeit

Lebenslauf

Geboren 1961, Abitur 1980. Nach dem Wehrdienst Studium der Rechtswissenschaften von 1981 – 1986 in Göttingen. Von 1987 – 1989 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht der Georg-August-Universität Göttingen (Lehrstuhl Prof. Dr. Hansjörg Otto), von 1989 – 1992 Referendariat. 1990 Promotion, 1992 Zweites Staatsexamen, 1999 Habilitation in den Fächern Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht. 2000 Ruf an die Ruhr-Universität Bochum, 2002 an die Leibniz Universität Hannover. Weitere Rufe nach Trier und Jena. Seit 2015 Vizepräsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes.


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