19. ZAAR-Kongress "KI im Unternehmen"
München, Paulaner am Nockherberg
09.05.2025
"Künstliche Intelligenz" (KI oder AI) wird zu einem Produktionsfaktor. Die Bandbreite der Anwendungen ist groß. Ausgangspunkt ist das maschinelle Lernen, das mit vorhandenen Daten "trainiert" wird und Vorhersagen treffen soll, etwa zum erwartbaren Ausfall einer Maschine (vorausschauende Instandhaltung). Die Chat-Programme mit ihren Large Language Models (LLMs) setzen auf ein computerlinguistisches Wahrscheinlichkeitsmodell, um Texte "vorherzusagen" und damit kommunizieren zu können.
Nur wenige Juristen übersehen die praktische Anwendung in den Unternehmen. Deutlich mehr äußern sich in Vorträgen und Aufsätzen zu den Rechtsproblemen der KI-Anwendung. Ohne konkrete Anschauung lassen sich rechtliche Fragen indes nicht erfassen.
Deswegen wollen wir erstmals einen Kongress überwiegend mit nichtjuristischen Themen zur Anwendung von KI veranstalten und den Rechtsfragen nur ausblickend begegnen.
Programm
Chatbots in der Textarbeit
RA Tom Brägelmann, LL.M.
Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft
KI in der Produktion
Dr.-Ing. Martin Feistle
Fraunhofer-Institut für Gießerei-, Composite- und Verarbeitungstechnik IGCV
KI im Personalwesen
Prof. Dr. Christian Gärtner
Hochschule München, Professur für Human Resource Management und Digitalisierung der Arbeitswelt
KI und Arbeitsmarkt
Dr. Anja Warning
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
KI-Nutzung rechtlich eingehegt oder überreguliert?
Dr. Julia Pfrogner und Konrad Zdanowiecki
Vielmeier Rechtsanwaltsgesellschaft und Aitava Rechtsanwaltsgesellschaft
Downloads
- Einladung mit Anmeldeformular (908 KByte)