Kolbe, Arbeitnehmer-Mitbestimmung im vorläufigen Gläubigerausschuss
NZI 2015, 400
20.05.2015
Das ESUG hat die Position der Gläubiger gestärkt, insbesondere mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss im Insolvenzeröffnungsverfahren. Dabei wurde auch die Arbeitnehmerbeteiligung neu und abweichend von den bekannten Vorgaben zur Gläubigerbeteiligung im eröffneten Verfahren geregelt. Der Beitrag legt dar, daß es insoweit um eine besondere Form der (Unternehmens-)Mitbestimmung geht, und zeigt die Konsequenzen auf.