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Giesen, Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung

01.01.2010

Mit dem Angebot von Wahltarifen ermöglichen es die Krankenkassen ihren Versicherten, den Versicherungsschutz zu variieren. So lassen sich gegen Prämienzahlung Kostenerstattungstarife wahrnehmen, die beispielsweise die so genannte Chefarztbehandlung miterfassen. Zudem können die Versicherten aber auch Selbstbehalttarife wählen, bei denen die geringere Inanspruchnahme der Kasse finanziell belohnt wird. Damit eröffnen sich für die Kassen neue Wettbewerbsfelder, auch in der Beziehung zur privaten Krankenversicherung, mit der sie nun konkurrieren, aber auch kooperieren können. Mit den Selbstbehalttarifen wiederum werden die Versicherten teilweise am eigenen Erkrankungsrisiko beteiligt. Daraus können sich ganz erhebliche Entlastungsmöglichkeiten für das Gesundheitswesen ergeben. Die Regelungen, vom Gesetzgeber mit „heißer Nadel gestrickt“, haben von Anbeginn zu Streit über die Frage geführt, wie weit die Möglichkeiten der Kassen gehen. Das betrifft etwa das für die Finanzierung der Wahltarife geltende Quersubventionsverbot und die Anwendung des Beitragsrechts sowie für die Rahmenbedingungen, die aus dem europäischen Wettbewerbsrecht und dem europäischen Antidiskriminierungsrecht folgen. In dem Buch werden erstmals in einer Monographie sämtliche neue Befugnisse rechtlich aufgearbeitet. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kassen, aber auch ihre Grenzen, werden im Einzelnen dargestellt.


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