ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Alle Erfindungen werden automatisch Eigentum des Arbeitgebers - Wunsch und Wirklichkeit im Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Julian Nebel

19.09.2013 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

nebelUnternehmen sind auf kreative Arbeitnehmer angewiesen. In vielen Verträgen finden sich daher Regelungen zu Arbeitnehmererfindungen. Viele dieser Standardregelungen sind aber unwirksam. Der Vortrag gibt einen Überblick, welche Vereinbarungen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überhaupt treffen können und welche Vergütung Arbeitnehmererfindern tatsächlich zusteht.


Gliederung

  1. Grenzen der Vertragsfreiheit
    - Beispiel aus der Praxis – hier: Die Zwangsnennung des AG-Vorstands als Miterfinder
    - Die gesetzliche Grundlage: Meldung, Inanspruchnahme und Freigabe der Erfindung
    - Klauselvorschläge
  2. Die Vergütung
    - Beispiel aus der Praxis – hier: Das Drohpotential des Dr.-Ing. N.N.
    - Die gesetzliche Grundlage: Die Berechnung der Vergütung nach den Vergütungsrichtlinien
    - Pauschalvergütungen: Die elegante Alternative?
  3. Zwei Exkurse
    - Erfinderkomplexe – der Erfinder wird zum Innovationshemmer
    - Sind alle Forschungs- und Entwicklungsverträge unwirksam?

Lebenslauf

Julian Nebel studierte Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie. Die erste juristische Prüfung absolvierte er 2009. Im Anschluss arbeitete er zwei Jahre am Lehrstuhl für Produktentwicklung der Technischen Universität München und erforschte den Ablauf von Innovationsprozessen. 2012 absolvierte er das zweite Staatsexamen und berät seitdem bei Heisse Kursawe Eversheds Unternehmen in allen arbeitnehmererfindungsrechtlichen Fragestellungen, hier schwerpunktmäßig aus der Metall- und Elektroindustrie.


Servicebereich