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#MeToo im Betrieb – arbeitsrechtliche Herausforderungen

Rechtsanwalt Dr. Daniel Hund (Beiten Burkhardt)

14.02.2019 um 19:00 Uhr

Inhalt

Die Auswirkungen der #MeToo-Bewegung stellen Unternehmen und betroffene Mitarbeiter, aber auch Rechtsberater, Gerichte und die Rechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. Diese ergeben sich vor allem aus dem Arbeitsrecht, gehen aber darüber hinaus. Unternehmen finden sich dabei typsicherweise in einer Gemengelage aus Schutzpflichten gegenüber (möglichen) Opfern, aber durchaus auch Pflichten gegenüber Beschuldigten und Eigenschutzinteressen wieder. In dieser Gemengelage ist es für Unternehmensverantwortliche wichtig, die rechtlichen Weichen frühzeitig zu stellen, Stolperfallen zu vermeiden und daher einem in der Praxis bewährten Schema zu folgen, wenn ein #MeToo-Fall im Betrieb zu bewältigen ist. Geeignete präventive Maßnahmen können zudem dabei helfen, Gefahren für alle Beteiligten von vornherein einzudämmen und Schäden gering zu halten.

Gliederung

  • Der #MeToo-Fall in der Praxis
  • Rechtliche Ausgangslage
  • Weichenstellungen aus Unternehmenssicht
  • Rechtliche Herausforderungen bei der Aufklärung
  • Bewertung und Konsequenzen
  • Besondere Herausforderungen im internationalen Konzern
  • Rechtliche Maßnahmen zur Prävention

Kurzprofil Dr. Daniel Hund

HundDr. Daniel Hund, LL.M. (NYU), ist Partner und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei BEITEN BURKHARDT. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er ausschließlich Arbeitgeber, insbesondere internationale Konzerne. Sein Beratungsspektrum umfasst unter anderem Restrukturierungen, die Gestaltung von Vergütungs- und Arbeitszeitsystemen, Fremdpersonaleinsatz, arbeitsrechtsbezogene internen Untersuchungen sowie internationales Arbeitsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Er vertritt seine Mandanten bundesweit gegenüber Gewerkschaften, Betriebsräten, Arbeitnehmern und Behörden. Dr. Daniel Hund studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der New York University.

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