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18. ZAAR-Kongress „Neues zur verhandelten Unternehmensmitbestimmung“

München, Paulaner am Nockherberg

19.04.2024

Referenten

Das Recht der verhandelten Unternehmensmitbestimmung, insbesondere in der Europäischen Aktiengesellschaft, ist in Bewegung. In der SAP-Entscheidung hat der EuGH auf Vorlage des BAG Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat als im Fall der Umwandlung geschützten Besitzstand gewertet. Eine weitere Vorlage des BAG zur Nachholung des Verhandlungsverfahrens, sobald die arbeitnehmerlose SE eine (Konzern-)Belegschaft erhält, könnte zum Rohrkrepierer werden. Für grenzüberschreitende Verschmelzungen und Spaltungen gibt es neues Recht, insbesondere zur Missbrauchskontrolle. Diese wiederum ließe sich auch für die klassische SE verschärfen – sei es normativ, sei es richterrechtlich. Schließlich müssen sich Bestands-SE vermehrt mit Störfällen in ihren Beteiligungsvereinbarungen befassen – ohne dass Richtlinie und SEBG hierfür ein Kollektivvertragssystem vorhalten. Das betrifft vor allem die Zusammenführung von Unternehmen mit unterschiedlichen Beteiligungsvereinbarungen, aber auch das Herauswandern aus dem Geltungsbereich einer bestehenden Vereinbarung.

Diesen Fragen ging der 18. ZAAR-Kongress am Freitag, den 19. April 2024 in München nach.

In der ZAAR Schriftenreihe erscheint demnächst ein ausführlicher Kongressbericht.

Programm

Prof. Dr. Volker Rieble (ZAAR):
Die SAP-Rechtsprechung von BAG und EuGH – Konsequenzen für die Gestaltungspraxis

Dr. Hendric Stolzenberg (Allen & Overy LLP):
Beteiligungsverfahren bei grenzüberschreitenden Umwandlungen: Umsetzung der UmwandlungsRL (EU) 2019/2121 durch MgVG und MgFSG

Dr. Jascha Seitz (Zinger Strachwitz Rechtsanwälte):
Ausweitung der Missbrauchskontrolle?

Dr. Anne-Kathrin Bertke (Kliemt.Arbeitsrecht):
Mitbestimmungs-Störfälle in der SE und fehlende Kollektivvertragssysteme

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