Junker, Europa und das deutsche Tarifrecht – Was bewirkt der EuGH?
ZfA 2009, 281 ff.
01.04.2009
Der Beitrag befaßt sich mit der Problemstellung, inwieweit und über welche kompetenzrechtliche Grundlage der EuGH in nationales Tarifrecht einzugreifen befugt ist. Hierbei liegt das Augenmerk des Autors auf dem primären Gemeinschaftsrecht.
So werden sowohl die einschlägigen Marktfreiheiten des EG-Vertrages wie auch die dazugehörige Rechtsprechung des EuGH in Bezug zu nationalem Tarifrecht gesetzt. Besondere Beachtung finden die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Laval und Rüffert, die zur Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) ergangen sind, sowie die – in der Literatur zum Teil scharf kritisierte – Entscheidung zur Drittwirkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit aus Art. 39 EG in Bezug auf Arbeitsverträge (Rechtssache Angonese). Ebenfalls dargestellt wird die Entscheidung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) in der Rechtssache Viking Line.
So werden sowohl die einschlägigen Marktfreiheiten des EG-Vertrages wie auch die dazugehörige Rechtsprechung des EuGH in Bezug zu nationalem Tarifrecht gesetzt. Besondere Beachtung finden die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Laval und Rüffert, die zur Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG) ergangen sind, sowie die – in der Literatur zum Teil scharf kritisierte – Entscheidung zur Drittwirkung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit aus Art. 39 EG in Bezug auf Arbeitsverträge (Rechtssache Angonese). Ebenfalls dargestellt wird die Entscheidung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG) in der Rechtssache Viking Line.