Kolbe, Kindergartenstreik und Konsequenzen
BB 2009, 1414 ff.
22.06.2009
Diesmal trifft es die Kleinsten - und ihre Eltern. Der bereits gerichtsnotorische Arbeitskampf in kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen dauert an und stellt Kinder wie Eltern vor wachsende Probleme. Häufig müssen die Nutzungsentgelte weiter entrichtet werden, obzwar die Einrichtung streikbedingt geschlossen bleibt. Betroffen sind die Eltern aber auch als Arbeitnehmer, weil § 616 Satz 1 BGB ihren Vergütungsanspruch nur zeitlich begrenzt schützt, wenn sie im "Betreuungnotstand" ihrer Arbeitspflicht nicht nachkommen.