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Kolbe, Unkündbarkeit für Korruptionstäter?

NZA 2009, 228 ff.

12.03.2009

Die Korruptionsfälle bei Siemens haben nicht nur eine strafrechtliche Seite, sondern auch eine arbeitsrechtliche: Mit Urteil vom 2.10.2008 hielt das Arbeitsgericht München die auf Korruptionsvorwürfe gestützte Kündigung eines Siemens-Mitarbeiters für unwirksam. Im Detail lassen die Ausführungen immer wieder stutzen; Treuwidrigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Kündigung werden mit teils fragwürdigen Argumenten begründet – und an den compliance-Pflichten des Arbeitgebers geht das Gericht vollends vorbei.

Zustimmung verdient das Urteil insoweit, als es das Handeln auf Weisung in den Mittelpunkt rückt. Der Beitrag geht dieser Frage nach und zeigt auf, daß die Eigenverantwortung des Korruptionstäters auch im Kündigungsrecht nicht negiert werden darf.

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