Picker, Die betriebliche Übung
Mohr Siebeck, StudPriv 16, 489 Seiten
15.11.2011
Unter der betrieblichen Übung wird allgemein die regelmäßige und gleichförmige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer schließen dürfen, dass ihnen eine Leistung oder sonstige Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll. Über die anspruchsbegründende Wirkung der betrieblichen Übung besteht zwar weitgehend Einigkeit. Die grundlegende Frage, warum eine Arbeitsvertragspartei auf Grund ihres wiederholten Verhaltens in der Vergangenheit für die Zukunft gebunden sein soll, hat jedoch bis heute keine überzeugende Antwort gefunden. Die Arbeit legt dar, dass allein der rechtsgeschäftliche Wille des Arbeitgebers der Geltungsgrund für eine betriebliche Übung sein kann. Deren Anwendungsbereich ist daher auf solche Verhaltensweisen des Arbeitgebers beschränkt, denen der Arbeitnehmer objektiv den Erklärungswert der Zusage einer Leistung entnehmen kann und die auch tatsächlich aus einer entsprechenden synallagmatisch motivierten Zwecksetzung des Arbeitgebers erfolgen. Am Beispiel der betrieblichen Übung wird so die grundsätzliche Einheit von Individualarbeitsrecht und allgemeinem Zivilrecht dargestellt.