Kolbe, Fristen für Entschädigungsansprüche des Diskriminierungsopfers (Anmerkung zu EuGH v. 8.7.2010, C-246/09 „Bulicke“)
EuZA 2011, 65 ff.
13.01.2011
In seiner Bulicke-Entscheidung befaßt sich der EuGH mit den in § 15 Abs. 4 AGG, § 61b ArbGG geregelten Fristen, binnen derer Diskriminierungsopfer ihre Entschädigungsansprüche nach AGG geltend machen müssen. Dabei sieht der Gerichtshof keine durchgreifenden Bedenken gegen die gestufte Frist des deutschen Rechts. Der Beitrag setzt sich mit der Begründung der Entscheidung auseinander und zeichnet deren Konsequenzen nach.