Latzel, Gleichheit in der Unternehmensmitbestimmung
ZAAR Schriftenreihe Band 22
01.01.2011
Gibt es in Deutschland Gleichheit in der Unternehmensmitbestimmung? Mitnichten! Das Mitbestimmungsrecht ist voller systemwidriger Ungleichheiten, die nicht nur gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, sondern auch gegen das Recht der Europäischen Union verstoßen.
So soll Mitbestimmung zwar ihrer Idee nach die Beteiligung derjenigen Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen gewährleisten, die von ihnen auch betroffen sind. Derzeit sind nach deutschem Recht allerdings nur Arbeitnehmer mit Beschäftigungsort in Deutschland zur Mitsprache berechtigt, während ihre Kollegen im europäischen Ausland, die bei demselben Unternehmen oder Konzern beschäftigt sind, außen vor bleiben. Mit den Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist dies unvereinbar.
Außerdem ist das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung auch in sich inkohärent. Der vom Grundgesetz geforderten Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten werden die Mitbestimmungsgesetze an vielen Stellen nicht gerecht. Einige Unternehmen unterfallen sogar sondergesetzlichen Mitbestimmungsregeln, was nur für die Wasserkraftwerke an den Grenzen zur Schweiz und zu Österreich gerechtfertigt ist. Die Sondermitbestimmung für Unternehmen der Montanindustrie und für die Volkswagen AG entbehrt hingegen rechtfertigender Sachgründe.
Diese Arbeit wurde im Jahre 2010 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und mit dem Förderpreis „Recht – Arbeit – Zukunft“ des Vereins zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung ausgezeichnet.
So soll Mitbestimmung zwar ihrer Idee nach die Beteiligung derjenigen Arbeitnehmer an Unternehmensentscheidungen gewährleisten, die von ihnen auch betroffen sind. Derzeit sind nach deutschem Recht allerdings nur Arbeitnehmer mit Beschäftigungsort in Deutschland zur Mitsprache berechtigt, während ihre Kollegen im europäischen Ausland, die bei demselben Unternehmen oder Konzern beschäftigt sind, außen vor bleiben. Mit den Grundsätzen des Unionsrechts, insbesondere der Arbeitnehmerfreizügigkeit, ist dies unvereinbar.
Außerdem ist das deutsche Recht der Unternehmensmitbestimmung auch in sich inkohärent. Der vom Grundgesetz geforderten Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten werden die Mitbestimmungsgesetze an vielen Stellen nicht gerecht. Einige Unternehmen unterfallen sogar sondergesetzlichen Mitbestimmungsregeln, was nur für die Wasserkraftwerke an den Grenzen zur Schweiz und zu Österreich gerechtfertigt ist. Die Sondermitbestimmung für Unternehmen der Montanindustrie und für die Volkswagen AG entbehrt hingegen rechtfertigender Sachgründe.
Diese Arbeit wurde im Jahre 2010 von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München als Dissertation angenommen und mit dem Förderpreis „Recht – Arbeit – Zukunft“ des Vereins zur Förderung arbeitsrechtlicher Forschung ausgezeichnet.