Rieble, Entgeltgleichstellung der Frau
RdA 2011, 36
01.02.2011
Frauen verdienen weniger als Männer – in Deutschland über 20 % je Stunde. Ist das der Beleg für (kollektive) Frauendiskriminierung?
Schon der gesamtwirtschaftliche Befund geschlechtsspezifischer Entgeltungleichheit verliert an Eindeutigkeit, wenn man individuelle Perspektiven auf das Entgelt miteinbezieht und andere Blickwinkel in der Frage nach dem Entgeltbegriff und seinen Bewertungsfaktoren einnimmt.
Warum Frauen weniger verdienen als Männer, läßt sich systembedingt kaum ermitteln. Die Ursachenforschung hat ein Bündel an Preisbildungsfaktoren zu berücksichtigen. Möglich sind lediglich unscharfe Musteraussagen, die Tendenzen beschreiben, aber den „gender pay gap“ nicht vollständig erklären können.
Deshalb ist Diskriminierungsschutz nicht zuerst kollektiv über ein gesamtgesellschaftliches Entgeltgleichstellungsregime zu suchen, sondern es ist insbesondere für individuellen Diskriminierungsschutz Sorge zu tragen.
Schon der gesamtwirtschaftliche Befund geschlechtsspezifischer Entgeltungleichheit verliert an Eindeutigkeit, wenn man individuelle Perspektiven auf das Entgelt miteinbezieht und andere Blickwinkel in der Frage nach dem Entgeltbegriff und seinen Bewertungsfaktoren einnimmt.
Warum Frauen weniger verdienen als Männer, läßt sich systembedingt kaum ermitteln. Die Ursachenforschung hat ein Bündel an Preisbildungsfaktoren zu berücksichtigen. Möglich sind lediglich unscharfe Musteraussagen, die Tendenzen beschreiben, aber den „gender pay gap“ nicht vollständig erklären können.
Deshalb ist Diskriminierungsschutz nicht zuerst kollektiv über ein gesamtgesellschaftliches Entgeltgleichstellungsregime zu suchen, sondern es ist insbesondere für individuellen Diskriminierungsschutz Sorge zu tragen.