Rieble/Vielmeier, Umsetzungsdefizite der Leiharbeitsrichtlinie
EuZA 2011, 474 – 504
10.10.2011
Am 28.4.2011 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verkündet. Es soll einerseits empfundenen Missbräuchen in der Arbeitnehmerüberlassung begegnen, vor allem aber die europäische Richtlinie 2008/104/EG „über Leiharbeit“ umsetzen. Diese Umsetzung ist nur beschränkt gelungen; dem geht der auf einem Gutachten fußende Beitrag nach. Ausführlich untersucht werden der nunmehr das AÜG prägende Begriff der „wirtschaftlichen Tätigkeit“ sowie die Richtlinienkonformität der verbliebenen Verleihverbote. Auch wird umfassend begründet, warum auch das neue AÜG die nicht-vorübergehende Leiharbeit nicht beschränkt.